Nur um Missverständnisse auszuräumen: @AndroidPR ist ein mehr als eindeutiger Fake-Account. Mit gleicher ‚Ernsthaftigkeit‘ ist das zweiseitige Blog ‚Fugly Android‚ zu betrachten, dass „arguments for closed systems“ liefern möchte und extrem unreflektiert diversen Retweet-Beifall in den letzten Tagen einheimste.
Für ein bisschen mehr als Schenkelklopfen sorgt ein aktueller BusinessWeek-Bericht. „Do Not Anger the Alpha Android“ beschreibt Googles (angebliche) Bemühungen, weniger Diversität in den Markt für das mobile Betriebssystem zu bringen.
From now on, companies hoping to receive early access to Google’s most up-to-date software will need approval of their plans.
Nach Informationen „diverse(r) Führungskräfte unterschiedlicher Partnerunternehmen“ soll Google bei der Ausgabe neuer Android-Versionen wählerischer werden und mehr Regulierung einfordern. weiterlesen
Der Augmented-Reality-Shooter ‚Star Wars Arcade: Falcon Gunner‚ (2.39€; App Store-Link), mit Achtungserfolg seit November 2010 im App Store, verabschiedet sich diesen Freitag aus dem Download-Angebot. Publisher THQ Wireless büßt die Lizenz von Lucasfilm Ltd. zum Ende des Monats März ein und ist daher zum Verkaufsstopp gezwungen.
Das ist mal neu. Zumindest ist mir keine derartig prominente Franchise bekannt, die innerhalb der kurzen App-Store-Lebenszeit mit einem solchen ‚Vertragsproblem‘ ihrer Software den Rückzug vorgeben musste.
Wie jeder Rauswurf, beziehungsweise jede erwünschte Entfernung, bringt dies für die aktuelle Kundschaft unerfreuliche Implikationen mit sich. Weitere (Kompatibilitäts-)Updates, beispielsweise für eine zukünftige iOS-Version, lassen sich nicht nachreichen. Ebenso ist ein erneuter Download, falls den Käufern einmal die Festplatte ohne Backup um die Ohren fliegt, nicht möglich. weiterlesen
iFixit.com zerlegt die drei unterschiedlichen Ausführungen vom iPad 2. Der Vergleich zwischen den (US-)Versionen WiFi, GSM und CDMA zeigt, dass die Verizon-Variante mit einem Qualcomm-Chipsatz der Produktfamilie ‚Gobi‘ funkt. Dieser tauchte zuvor bereits im iPhone-4-Modell auf, das vom zweiten US-Mobilfunkanbieter seit Februar 2011 zum Kauf angeboten wird.
Die AT&T-Ausführung setzt auf einen (älteren) Infineon-Chip, der ausschließlich im GSM-Netz unterwegs ist. Der Mikrochip im Verizon-Modell wäre theoretisch in der Lage, sowohl das GSM- als auch CDMA-Spektrum abzudecken.
Beide 3G-Ausführungen sind mit einem GPS-Stein bestückt, der dem WiFi-Modell fehlt.
9to5Mac stellt zurecht die Frage in den Raum, warum eine solche (in der Produktion nicht unwesentliche) Unterscheidung existiert.
Weitere (offensichtliche) Abweichung: Das (weltweit identische) GSM-Modell führt den Simkarten-Einschub in ‚Micro‚-Ausführung an der linken Oberseite. Dieser ist mit dem Kopfhörer-Eingang verknüpft, während die CDMA-Fassung die (Tarif-)Nutzerdaten direkt auf dem WWAN-Board unterbringt.
Apropos Kopfhörer-Eingang: Das iPad 2 scheint das erste iOS-Gerät, das auf einen Flüssigkeitsindikator – ein helles Plättchen am Boden des Klinkensteckers – verzichtet.
Der Android ‚Market‘ startete am gestrigen Tag mit ‚In-App‘-Verkäufen. Die iOS-Plattform erhielt diese Bezahl-Option für zusätzliche Funktionen, digitale Güter oder Abonnements mit Firmware 3.0 im Juni 2009.
Zum Start des ‚App-internen-Abrechnungssystems‘ beim iOS-Konkurrenten, zeigen sich bereits einige Software-Programme mit Beispiel-Implementierungen. Disneys ‚Tap Tap Revenge‚ oder die Comics von ComiXology sind bereits alte iOS-Nasen. Dementsprechend identisch präsentiert sich das System. Google vermerkt in seiner Beschreibung: “If you aren’t yet familiar with In-app Billing, we encourage you to learn more about it.weiterlesen
Die juristischen Scharmützel zwischen Nokia und Apple erklimmen zwei weitere Bergetappen. Vergangenen Freitag erteilte ein US-Richter der internationalen Handelskommission ITC einer Patentklage von Nokia gegenüber Apple ein Absage. Fünf Verletzungen monierte der finnische Mobilfunkbauer im letzten Herbst. Leicht beleidigt formulierte Apple eine Gegenklage in 13 Fällen.
Das aktuelle Urteil ist bislang jedoch nur vorläufig. Grund genug, noch einmal nachzulegen. Eine weitere Beschwerde erklärt Patent-Verletzungen aus dem Bereich „multi-tasking operating systems, data synchronization, positioning, call quality and the use of Bluetooth accessories„. Expliziter wird die Nokia-Presseerklärung bislang nicht.
Dem Weblog ‚Floss Patents‘ liegt mittlerweile jedoch die Klageschrift in gesamter Ausführung vor. Diese zeigt, dass die komplette Apple-Produktpalette im Beschwerde-Fokus steht.
Die Streitigkeiten datieren zurück bis in den Oktober 2009. Eine übersichtliche ‚Battlemap‘ des Unsinns, die bis zum Dezember 2010 reicht, findet sich auf Scribd. Nach den neusten Ereignissen scheint sich dieses Skizzierungs-Projekt in den nächsten Monaten (und Jahren) noch erheblich aufzuplustern.
Das auf Sicherheitssoftware spezialisierte Unternehmen Kaspersky Lab warnt in einer Pressemitteilung vor „Schlechten Aussichten“ weil sich die „Mobile Bedrohungslage verschärft„. Nach eigener Analyse, zwischen August 2009 und Dezember 2010, stießen die Experten auf „insgesamt 46 neue mobile Schädlingsfamilien„. Gegenüber dem letzten Erhebungszeitraum, „innerhalb von 17 Monaten„, hat sich damit die Anzahl der „neuen Schädlinge für mobile Geräte […] praktisch verdoppelt„.
Das trifft sich gut, weil die in der Pressemitteilung zur Bedeutsamkeit zitierte Bitkom-Studie, ebenfalls für das letzte Jahr die „Zahl der Handy Surfer […] verdoppelt“ sieht. Exakt diese Verbindung lässt die Pressemitteilung jedoch unter den Tisch fallen. Na gut, der Leser ist sicherlich mehr als zugeneigt, einen Blick in die Aufstellung der detaillierten Daten zu werfen. weiterlesen
Mit ‚Cloud Drive‚ und ‚Cloud Player‚ legt das Online-Versandhaus ein digitales Angebot für eine ‚Musik-Schatzkammer‘ auf ihren S3-Servern vor. Nach dem Kauf von Amazon-MP3s können diese direkt auf den ausgelagerten Speicherort verschoben werden. Der lokale Download bleibt weiterhin angeboten, aber „empfohlen“ wird das ‚Wolken-Laufwerk‘. 5GB gibt es für US-Kunden als Lock-Angebot. Mehr Speicher kosten mehr Geld: 20GB sind zum Jahresbeitrag von $20 US-Dollar erhältlich. Der Preis korreliert exakt mit dem zusätzlichen Online-Platz (50GB = $50 US-Dollar, etc.).
Über Amazon gekaufte Musiktitel dezimieren jedoch nicht diesen Speicherplatz. Nur wenn man eigene Daten oder die persönliche Musikbibliothek hochlädt, purzeln die Mega- und Gigabyte. Als Werbeaktion kann man innerhalb des laufenden Jahres ein vollständiges Album über Amazon.com weiterlesen
Apples diesjährige WWDC Entwickler-Konferenz verkaufte ihr verfügbares Ticket-Kontingent innerhalb von 10 Stunden. Die Ankündigung für das in San Francisco stattfindende Event im Juni sticht damit den Rekordverkauf vom letzten Jahr aus. Vergangenen Sommer blieben immerhin acht Tage Zeit, sich für eine Teilnahme zu entscheiden. Im Jahr 2009 dauerte der Ausverkauf noch über einen Monat.
Eine eindeutige Verbesserung gegenüber 2010 stellt die größere Vorlaufzeit dar. Insbesondere international anreisende Entwickler dürfte gefreut haben, dass nicht wie im letzten Jahr nur der Monat Mai blieb, um Flüge und Hotels zu organisieren.
Die hohe Eintrittskarten-Nachfrage überrascht in keinem Fall. Wenn lediglich jede größere App-Store-Entwicklerbude einen Vertreter entsendet, lassen sich die knapp 5.000 Tickets für Moscone West mit einem Augenzwinkern ausverkaufen. Seit letztem Jahr versucht Apple mit einer frühzeitigen Veröffentlichung der Film-Aufzeichnungen dem Ansturm zu begegnen. weiterlesen
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir bemühen uns stets um Datensparsamkeit.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), allerdings schalten wir keine personalisierten Anzeigen und wir nehmen auch keine eigenen Anzeigen- oder Inhaltsmessung vor.
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wir bemühen uns stets um Datensparsamkeit.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), allerdings schalten wir keine personalisierten Anzeigen und wir nehmen auch keine eigenen Anzeigen- oder Inhaltsmessung vor.
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.