Für Entwickler stößt Apple soeben seine Web-App-Tür unter iCloud.com auf, hinter der sich Mail, Kalender, Kontakte, Find My iPhone und iWork verstecken.
Der einladende Beta-Login tauchte als Fake-Screenshot bereits am 03. Juni, noch vor der offiziellen WWDC-Präsentation, bei FunkySpaceMonkey.com auf.
Im gleichen Atemzug enthüllt Apple auch sein (zumindest anvisiertes) Preismodell für Zusatzspeicher. Der Basis-Dienst mit 5GB wird ein kostenloses Kundenangebot.
Update: Zur Erinnerung sei erwähnt, dass der Foto-Stream, iBooks, die iOS-Apps und aus dem iTunes-Store gekaufte Musik und TV-Sendungen keinen Speicher vom Gigabyte-Guthaben abzwacken.
Update II: Als Euro-Preise werden 16, 32 und 80Euro angegeben.
Zum (nicht ganz fairen) Vergleich hier die aktuellen Dropbox-Upgrade-Preise:
Update III: Die Beta-Aktualisierung von ‚iWork for iOS‘ steht im Dev-Center zum Download. Erinnerungen erhalten im Kalender einen Share-Button und iWork-Dokumente lassen sich via Drag & Drop ins Browserfenster für den Upload ziehen.
Hui. Dieser Montagabend kommt unerwartet noch einmal in Fahrt. Apple legt serverseitig den Schalter für amerikanische iTunes-Accounts um und bietet TV-Episoden jetzt zum kostenlosen Re-Download an. Neben iPhone und iPad darf auch der Apple TV mitspielen, der dazu ein Firmware-Update installiert. Apples Hobby-TV-Box der zweiten Generation (Affiliate-Link) lädt damit erstmals auch Fernseh-Episoden zum Kauf.
Der Zugriff aufs Vimeo-Videoportal ist eine nette Zugabe, die auch hierzulande empfangen wird.
Apple klagt gegen Samsung; Samsung wehrt sich und hebt die Geschichte auf globale Ebene; es folgen gegenseitige Beschwerden bei der US-Handelsbehörde ITC; Apple bekommt Samsung-Geräte vor dessen Produktstart zu Gesicht; Samsungs Konter-Forderung scheitert.
Neuster Spaß: Die Südkoreaner halten die Veröffentlichung des Galaxy Tab 10.1 (sowie dessen Werbung) in Australien bis zur gerichtlichen Entscheidung zurück (nächste Anhörung ist Ende August) oder bis die gesamte Patent-Klage geklärt wird. Apple verpflichtet sich zu Entschädigungszahlungen, falls die Streitigkeiten zu Cupertinos Ungunsten ausgehen.
The Samsung Galaxy Tab 10.1 infringes 10 Apple patents, including the “look and feel,” and touchscreen technology of the iPad, Steven Burley, a lawyer for Apple, told Federal Court Justice Annabelle Bennett in Sydney today.
The Australian decision obviously isn’t binding in any way upon the courts in other countries, but the fact that Samsung didn’t just stand up to defend the U.S.
Ursprünglich für letzten Herbst geplant, dann auf Frühling verschoben, wird’s jetzt doch August. 11 zusätzliche Monate, die das PSP-Rollenspiel aus dem Jahr 2007 – als Remake der 1997er-Fassung – hoffentlich haben reifen lassen.
Die japanische Videospielzeitschrift Famitsu wirft drei erste (nicht sehr aussagekräftige) Gameplay-Minuten auf YouTube.
Apple und Amazon streiten weiter um den Begriff ‚Appstore‘. Neuste Entwicklung: Amazon informiert seine Entwickler aus Deutschland, dass aufgrund des aktuellen Verfahrens keine neuen Android-Anwendungen aus hiesigen Landen angenommen werden.
We wanted to notify you of a recent change to your Developer Portal account; for the time being, we are not accepting new app submissions from developers located in Germany. We have been forced to impose this restriction due to a legal action filed by Apple in Germany seeking to prevent us from using the term “appstore.”
Für mich ist nachvollziehbar, welchen Wert ein exklusives Namensrecht auf den Begriff hätte – sowohl als Gütesiegel aber auch auf breiter Front im allgemeinen Sprachgebrauch. Trotzdem sind die juristischen Scharmützel albern. Gefährlich wird’s, wenn dadurch Software-Entwicklungen aufgehalten werden.
‚The New Yorker‚ schaut in seine Statistik und vermerkt 100.000 iPad-Abonnenten (App Store-Link) von denen sich 20.000 bereits für das einjährige Jahresabo zum Preis von 60 US-Dollar entschlossen. 75.000 Print-Kunden machten seit Anfang Mai von ihrem kostenlosen Zugriff auf die Tablet-Version Gebrauch. Konkrete Richtwerte zum Verkauf von Einzelausgaben finden sich im aktuellen Artikel der New York Times nicht.
In diesem Zusammenhang sicherlich bemerkenswert: Die Webseite der Condé-Nast-Publikation versteckt einen Großteil seiner Inhalte hinter eine Bezahlschranke. Die NYTimes beschreitet seit Ende März einen ähnlichen Weg und vermeldete kürzlich einen ersten Erfolg dieser Neuausrichtung.
According to the company, the Times had 224,000 digital subscribers at the end of the second quarter, in addition to 57,000 subscribers who are accessing the paper on e-readers [Kindle, etc.] and „replica editions.“ All told, the company has 281,000 paid digital subscribers. […] About 756,000 home-delivery subscribers also have free digital access.
Digitaler Zeitungsstand Zinio springt auf Version 2.0 und beugt sich Apples Vorschriften für ‚In-App‘-Käufe. Das bedeutet: Alle Magazine und Archiv-Ausgaben – der Anbieter selbst spricht von 4.500 unterschiedlichen Publikationen – lassen sich bequem über den iTunes-Account abrechnen. Zuvor konnte man von keinem ‚Einkaufserlebnis‘ sprechen.
Zinio lebt verstärkt mit dem Problem, dass sich einige Publikationen zur Veröffentlichung einer eigenen App entschließen, die weitaus mehr zu leisten vermag (Businessweek, The Economist, etc.). Durch den einheitlichen Rahmen, den die übergeordnete Kiosk-Anwendung vorgibt, können Besonderheiten (animierte Cover, Video-Inhalte, etc.) nur sehr eingegrenzt umgesetzt werden.
Einer der anstrengendsten Nachteile ist jedoch die eingeschränkte Plattform-Verfügbarkeit von bestimmten Heften. So lässt sich die aktuelle NME zwar auf dem iPad lesen, aber nicht auf dem iPhone. Wer nicht über die App selbst sondern den Web-Shop einkauft, und sich auf das Sync-Feature verlässt, muss im Blick behalten wo die Ausgabe später verfügbar ist. Der Playboy ist beispielsweise ausschließlich über die (grausame) Adobe-Air-Anwendung am Desktop zu lesen.
Über Stiftung Warentest, die sich in ihrer aktuellen Ausgabe einem App-Store-Vergleichstest widmen, lässt sich lächeln und scherzen. Bei der kurzen Zusammenfassung zwischen den unterschiedlichen Anbietern ‚gewinnt‘ der Windows Phone Marketplace mit Note 3,2 – befriedigend. Auf Platz 2 folgt der Android Market. Note 3,3 – ebenfalls befriedigen. Apple ‚erreicht‘ Platz 3 mit einer 3,8, die ins Spektrum ‚ausreichend‘ fällt.
Die darauffolgenden Plätze sind mit (mir) völlig unbekannten Anbietern besetzt. Ein versöhnliches Schlussbild liefern Nokias Ovi Store und die BlackBerry App World mit einem lupenreinen ‚Mangelhaft‘.
An Angriffspotenzial mangelt es dem Artikel nicht. „An die mittlerweile üblichen Qualitätsstandards deutschsprachiger Seiten von Internethändlern kommen die App-Shops bei weitem nicht heran„. Nein, nicht lachen – erst drüber nachdenken. weiterlesen
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