Markenrecht trifft App Store

Die Markenpiraten fallen in den App Store ein.

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Kurz vor dem vergangenen Wochenende reichte der französische Schmuck- und Uhrenlieferant Cartier eine Klage gegen Apple und seinen iPhone-App Store ein. Grund: Markenrechtsverletzungen. Namentlich wurden die zwei Applikationen ‚Fake Watch‘ und ‚Fake Watch Gold Edition‘ von Digitopolis Game Studio benannt, unrechtmäßig Produktbilder aus dem Armbanduhren-Sortiment in Ihrem iPhone-Programm und dessen Bewerbung verwendet zu haben.

Apple löschte daraufhin die beiden Applikationen aus dem Store und die stellvertretende Kanzlei von Cartier Fox Rothschild LLD zog die Klage zurück.

Soweit verständlich.

via Silicon.de

Eher unverständlich ist, wie im (Achtung Ironie!) ’strengen Genehmigungsprozess‘, den Apple für einen Zugang zum App Store seinen Entwicklern auferlegt, bei der offensichtlichen Verwendung markengeschütztem Bildmaterial nicht zumindest eine orange Warnlampe aufleuchtet. Eine kurze Nachfrage per E-Mail an den zuständigen Entwickler würde ich mir von dieser Stelle erwarten.

Zum Zweiten bleibt es für mich vollkommen unverständlich, wie ohne eine Überschneidung von Geschäftsbereichen Cartier daran gelegen sein kann, die Verbreitung von (selbst erstellten) digitalen Produktbildern zu unterbinden.

Obwohl.

Eigentlich dürften jegliche ‚Verstößen‘ gegen Bestimmungen des Wettbewerbsrechts, Markenrechts oder Urheberrechts in Deutschland gar nichts mehr verwundern. Die Kombination der Schlagwörter ‚Cartier‘ und ‚Abmahnung‘ verspricht zumindest bei Google eine sehr aussichtsreiche Treffervielfalt, die weit darüber hinausgeht Produktpiraterie zu verhindern.

Mit den Suchfunktionen wird die Auktion dann entdeckt – ob als vermeintliche Fachbezeichnung („Cartier-Verschluss“), als optische Beschreibung („im Cartier-Stil“) oder – wie bei Premiere-Abmahnungen (Schlechte Karten bei Premiere) – wenn etwas in der Cartier-Rubrik bei Ebay steht, was nach Ansicht des Herstellers da nichts zu suchen hat. Auch die beliebten „nicht“-Auktionen („Alter verrosteter Golf – nicht Ratzinger, nicht Cartier und auch kein Ferrari“) sorgen hier für sofortigen Ärger: Zwischen 1000 und 3000 Euro möchte die Kanzlei dafür sehen. Auch von einer „Tank-Form“ darf man nicht sprechen, da „Tank“ auch eine Uhrenmarke von Cartier ist.

via Heise – Abmahnen im Cartier-Stil

Den Schutz geistigen Eigentums in allen Ehren, doch dem Abmahnwesen speziell in Deutschland gehört rechtlicher Einhalt geboten. Wer sich bereits am Montag einmal so richtig ärgern möchte, dem sei ganz viel Literatur zum Thema und der Verweis auf seine Verursacher empfohlen.