Streaming über Ländergrenzen: Fernsehen mit Zattoo nun auch im EU-Urlaub
Ich wiederhole mich, aber eins der besten Features von Zattoo (universal; Laden) ist tvOS. Auch für das normale TV-Programm verbleibt man auf Apples Benutzeroberfläche und muss sich nicht mit dem Umschalten zwischen verschiedenen Eingangsquellen am Fernseher herumärgern.
Meine Family (in Bremen) hat gerade ihr zweites Abojahr begonnen (100 € / 12 Monate). Sie nutzen zwar mittlerweile auch die Aufnahmefunktion und das zeitversetzte Anschauen von Sendungen, primär bereitet ihnen aber die überflüssige TV-Fernbedienung (und die beendete Beziehung zur mäßigen Benutzerführung ihres Philips Fernsehers) große Freude.
Die besagte Familie ist dieser Tage zu Besuch bei mir in Finnland und kann dank neuer EU-Verordnung ihr TV-Programm auch hier anschauen:
Die sogenannte EU-Portabilitätsverordnung gilt seit dem 1. Januar 2018 in allen EU-Ländern und bezieht sich auf kostenpflichtige digitale Dienste, die bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland genauso wie im Heimatland genutzt werden können. Das bedeutet, dass Streaming-Dienste wie eben Zattoo die Möglichkeit gewähren, den Service auch im Ausland zu nutzen.
Gestolpert bin ich an diesem Absatz über die Formulierung „vorübergehend“. Eine kurze Nachfrage bei Zattoo ergab: Die EU-Verordnung spezifiziert noch nicht genauer wie viele Tage am Stück der „kostenpflichtige digitale Dienst“ genutzt werden kann. Gegebenenfalls definieren zukünftige Gerichtsurteile den expliziten Zeitraum, den im Moment die Anbieter selbst festlegen.