Düsseldorf: Apple gewinnt gegen Samsung…
…, die ihr Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in Deutschland verkaufen dürfen. Einspruch ist möglich.
In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht.
Aber wäre es ein ‚Sieg‘, wenn das Urteil andersherum ausgefallen wäre?
Natürlich nicht, weil dies am (teilweise) abstrus praktizierten Patentschutz für Geschmacksmuster nichts ändert. Oder wie lässt sich auf ein gutes ‚Spiel‘ hoffen, wenn schon das Regelwerk kaputt ist?
Der gesamte Prozess, den Apple anstieß und Samsung auf internationale Ebene hob, war von Beginn an lächerlich. Das heutige Urteil in Düsseldorf unterstreicht dies, egal wem ‚Recht‘ zugesprochen wurde.