Preisabsprachen beim E-Book-Verkauf: Apple verliert den Prozess
Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem US-Justizministerium und Apple um E-Book-Preisabsprachen, die seit April 2012 läuft, ist beendet. Apple verlor und zahlt nun 450 Millionen US-Dollar. Auf diese Summe einigte man sich außergerichtlich bereits im letzten Jahr. Apple könnte zwar erneut in Berufung gehen, diesmal vor dem obersten US-Gericht, wahrscheinlich ist das trotz kämpferischem Statement aber nicht.
„Apple did not conspire to fix ebook pricing and this ruling does nothing to change the facts. We are disappointed the Court does not recognize the innovation and choice the iBooks Store brought for consumers. While we want to put this behind us, the case is about principles and values. We know we did nothing wrong back in 2010 and are assessing next steps.“
via Jeff John Roberts | „Apple conspired with book publishers, appeals court confirms“
Die lange Laufzeit hat den Streit über viele Kriegsschauplätze gefegt. So kompliziert ist der Zwist aber gar nicht. Ich versuche mich mal an ein paar Eckpfeilern…
Apple startete mit seinem iBookstore auf dem iPad zu einer Zeit, in der Amazon bereits das E-Book-Geschäft dominierte. Dabei finanzierte Jeff Bezos die Bücher der großen Verlagshäuser quer. Er verkaufte sie unter Einkaufspreis; teilweise legte Amazon bis zu 7 US-Dollar pro Buch aus eigener Tasche drauf. Amazons Zielvorstellung: E-Books unter 10 US-Dollar.
Die fünf großen Verleger verdienten daran gut, obwohl Amazon in seiner überlegenden Position insgesamt die Abnahmepreise beeinflusste. Die radikale Preispolitik (Leser sollten sich nicht an billige Bücher gewöhnen) sowie die Vormachtstellung von Amazon war den Publishern ein Dorn im Auge. Aus dem Prozess ist bekannt, dass Hinterzimmergespräche zwischen den Verlegern bereits begannen bevor Eddy Cue überhaupt Interesse an Verhandlungen zeigte. Das Druckmittel der Verleger gegenüber Amazon waren dabei die Zeitfenster, in denen sie die elektronischen Bücher Händlern vorenthalten können.
Apple einigte sich mit den Publishern auf ein Modell, bei dem die Verleger selbst den Verkaufspreis bestimmen und eine 30-Prozent-Provision abdrücken. Ein Vorschlag, den Barnes & Noble (nach eigener Aussage) bereits zuvor mit den Buchhandelskonzernen vereinbarte. Das Gericht sah im Jahr 2013 jedoch Apple als alleinverantwortlich für den Wechsel des Geschäftsmodells, dem daraufhin auch Amazon übellaunig beitreten musste.
Konsequenz: E-Book-Kunden zahlten im Vergleich zu den von Amazon subventionierten Bestsellern rund 17-Prozent mehr. Apple argumentierte, dass im Durchschnitt alle Bücher preiswerter wurden.
Drei der Verleger (HarperCollins, Hachette und Simon & Schuster) knickten unter dem Vorwand wettbewerbswidriger Absprachen umgehend nach der Klageerhebung ein – Penguin und Macmillan hielten nur eine Handvoll weiterer Monate durch. Apple betonte mehrfach diesen Rechtsstreit aus Prinzip durchzuziehen.
„The e-book case to me is bizarre,” Cook said. “We’ve done nothing wrong there, and so we’re taking a very principled position. … We’re not going to sign something that says we did something we didn’t do. … So we’re going to fight.“
– Tim Cook
Schlussendlich entschied Richterin Denise Cote den Prozess, in dem alle Seiten unsympathische Geschäftspraktiken zeigten. Eddy Cue prahlte beispielsweise in einer E-Mail an Steve Jobs damit eine App-Store-App von Publisher Random House erfolgreich verzögert zu haben. Amazon wiederum verhinderte Buchvorbestellungen, hob die Preise für das bestehende Buchsortiment an und änderte sein Seitendesign um gewisse Titel von Publishern während Verhandlungen zu verstecken. Die Verleger wiederum tauschten sich offen über Druckmittel gegenüber ihren Händlern aus.
In August, Hachette’s then CEO, David Young, sent an email that evinced collusion. “Completely confidentially,” he wrote the CEO of Hachette’s French parent, “[Simon & Schuster CEO] Carolyn [Reidy] has told me that they are delaying the new Stephen King … I think it would be prudent for you to double delete this from your email files when you return to your office.”
Roger Parloff | „Second Bite: Can Apple clear its name in the ebooks drama?“
Anhand aller Artikel, die das Thema hervorgebracht hat (und die ich finden konnte), lässt sich das Urteil nachvollziehen. Aus meiner Perspektive lässt die Beweislage ein solches Urteil ohne Probleme zu. Das Ausmaß sowie das vollständige Ausklammern der Monopolsituation, um die es hier allerdings auch zentral ging, hinterlässt dagegen keinen ausgewogenen Eindruck.