[update] Frage im Patentstreit mit Motorola: Wie sperrt Apple deutschen iCloud-Mails den Push?
Zum ‚iCloud-Push-Stopp‚, den die Patentstreitigkeiten zwischen Motorola und Apple auslösten, tat sich in der vergangenen Woche die Frage auf, wie Apple den betroffenen Kundenkreis in Deutschland bestimmt. Technische Infos, die den Umfang des veröffentlichten Support-Dokuments überschreiten (laut offizieller Aussage geht’s um iCloud- und MobileMe-Kunden „innerhalb der Grenzen Deutschlands„), wurden auf Nachfrage nicht beantwortet.
Das Ergebnis eigener Konfigurationsversuche: Apple schaut auf die IP-Region seiner Nutzer und ändert entsprechend die iPhone-Einstellungen.
Den Stein ins Rollen brachten Fabian und Denis (herzlichen Dank!), die anregten das iCloud-Mail-Konto manuell, wie Apples es in diesem Dokument beschreibt, aufzusetzen.
Der Unterschied zwischen dem Setup aus Deutschland (links) und Finnland (rechts) zeigt sich anschließend in den E-Mail-Einstellungen unter -> Datenabgleich -> Erweitert. Telefone mit deutscher IP-Adresse bekommen die Push-Option für das iCloud-Mail-Konto derzeit nicht angeboten.
(Natürlich) lässt sich iOS temporär austricksen, indem man sich für die erste Einrichtung per VPN über ein anderes Land einwählt. Sobald die Datenpakete allerdings wieder über das heimische Netz strömen, beispielsweise nach einem Telefon-Neustart oder der VPN-Trennung, ändert sich die Systemeinstellung automatisch. Einem in Deutschland stationierten iPhone, das sich über die USA einwählte, sein iCloud-Konto einrichtete und den Push-Zeitplan auswählte, wurde der Menüeintrag nach einem Reboot ohne Feedback wieder entfernt.
Aber auch umgekehrt ‚lernt‘ ein iCloud-Account den Push zurück, wenn es die deutschen (IP-)Grenzen wieder verlässt.
(Danke, Leo!)
Update: Positive Rückmeldungen zum (weiterhin) funktionierenden Push über den IMAP-Workaround, trafen seit der Artikelveröffentlichung in den Kommentare und über Twitter ein. Welche (Kombination an) technischen Mitteln Apple schlussendlich verwendet, um dem Gerichtsurteil Folge zu leisten, bleibt daher weiter offen.