Apples Richtlinien: Kein ‚In-App‘-Kaufangebot + kein Web-Link = nicht sehr benutzerfreundlich
Trotz kürzlich geänderter ‚In-App‘-Regeln bleibt weiterhin ein Link zum externer (Web-)Kaufangebot untersagt. Das US-Videoportal Hulu Plus entfernte bereits in der vergangenen Woche diesen Abo-Verweis aus seiner Anwendung.
Darüber, sowie angelehnte Themen, diskutierte die ‚Bits und so‘-Runde ihre ersten 15-Sendungsminuten in der aktuellen Folge.
Definitiv ungeklärt bleibt weiterhin, für welche ‚Inhalte‘ Apple diese Regelung vorsieht. Am Beispiel der Hulu-App lässt sich erkennen, dass die Anwendung ohne vorher abgeschlossene Registrierung vollkommen nutzlos ist. Wer das Programm in irgendeiner App-Store-Chartliste findet und herunterlädt, steht anschließend hilflos vor einem nackten Anmeldebildschirm – ohne Link oder (in diesem Fall) weitere Informationen.
Nach der Formulierung des ausgemusterten Paragraphen 11.13 war der Anbieter zuvor verpflichtet seine Inhalte „zum gleichen oder niedrigeren Preis“ zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang machte die Klausel um den externen Link Sinn – beispielsweise um Fußnoten wie diese zu vermeiden: „Klicken Sie hier, melden sie sich im Web an und sparen 25-Prozent„. Bei komplettem Verzicht auf ein (‚In-App‘-)Kaufangebot ist der untersagte Verweis auf die externe Webseite allerdings unnötige Schikane.
Da jedoch weiterhin ungeklärt ist, bei welchen ‚Inhalten‘ Apple die Grenze zieht (Stichwort: Kindle Store), bleibt der Ausgang dieser Diskussion weiter abzuwarten. Nicht sinnvoll erscheint es mir, den Webseiten-Link für Anbieter zu untersagen, die sich ohnehin ausschließlich extern ‚abonnieren‘ lassen, beziehungsweise Produkte zum Kauf anbieten.