Apple klagt gegen Amazon: Streit um die Bezeichnung ‚App Store‘
Laut einem aktuellen Bloomberg-Bericht verklagt Apple den Online-Händler Amazon.com aufgrund einer unlauteren Verwendung des Begriffs ‚App Store‘. Dieser verwendet die eingetragene Marke in seinem ‚Amazon Appstore Developer Portal‚ sowie dem damit verbundenen (und bald startenden) ‚Amazon Appstore‚.
Der Streit besitzt bereits ein Vorspiel. Anfang Januar stritt schon Microsoft um die Verwendung der Bezeichnung. Ein solch „generischer Begriff“ sei nicht zu schützen, erklärte der Windows-Hersteller gegenüber dem amerikanischen Patentamt. Apples Antwort, hier als 63-seitiges PDF einsehbar, lässt sich auf den folgenden Textausschnitt abkürzen:
As Microsoft is well aware from its lengthy efforts trying to defend its claimed WINDOWS mark in a case that was ultimately settled out of court before a final decision was reached,3 generic terms are common names that the relevant purchasing public understands primarily as describing the genus of goods or services being sold.
Bereits zum Zeitpunkt des Antwortschreibens kündigte Apple an, seine Konkurrenten über die nach ihrer Auffassung unerlaubte Verwendung in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte sich die Klage bestätigen, bleibt abzuwarten ob sich auch andere Verwender der ‚App-Store‘-Bezeichnung eine juristische Beschwerde einfangen.
Update: Bloomberg ergänzt seinen Artikel um zwei schnelle Zitate:
“Amazon has unlawfully used the App Store mark to solicit software developers throughout the United States,” Apple claimed in its suit.
“We’ve asked Amazon not to copy the App Store name because it will confuse and mislead customers,” said Kristin Huguet, a spokeswoman for Apple.
Update-Ende
Seit dem Microsoft-Einspruch verweist ein Status-Hinweis am ‚App-Store‘-Markenantrag vom United States Patent and Trademark Office (USPTO) auf diese Streitigkeit.
Ohne Zweifel: Apple trägt große Anteile der modernen Wortschöpfung ‚App Store‘ und dessen (heutigem) Verständnis. Sich die Marke eintragen zu lassen ist daher (bestimmt?) nachvollziehbar. Inwieweit es juristisch notwendig ist, entsprechenden Verletzungen nachzugehen, kann ich nicht beurteilen.
Aus Kundensicht, der schon einmal von der Kurzform ‚App‚ für ‚Applikation‚ und ‚Store‚ für ‚Geschäft‚ gehört hat, ist der Zwist jedoch unverständlich, unnötig und auch ein klein wenig unsympathisch.