Apple kündigt Abo-Modell für App Store an
Am heutigen Tag gibt Apple seine lang erwarteten Abo-Pläne für Produzenten von Magazinen, (Nachrichten-)Zeitungen sowie Musik- als auch Film-Angebote preis. Dabei bestimmen die Inhalts-Anbieter den Preis sowie dessen Abo-Laufzeit. Diese kann „wöchentlich, monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährig oder jährlich“ erfolgen. Kunden sind in der Lage, über die Einstellung ihres Benutzerkontos ein (sich automatisch verlängerndes) Abonnement abzuschließen, einzusehen und zu kündigen. Für die (finanzielle) Abwicklung der ‚In-App‘-Käufe verlangt Apple seinen bekannten 30-Prozent-Anteil.
Ein Steve Jobs Zitat erklärt in der soeben veröffentlichten Pressemitteilung die Erweiterung des Systems:
Our philosophy is simple—when Apple brings a new subscriber to the app, Apple earns a 30 percent share; when the publisher brings an existing or new subscriber to the app, the publisher keeps 100 percent and Apple earns nothing. […] All we require is that, if a publisher is making a subscription offer outside of the app, the same (or better) offer be made inside the app, so that customers can easily subscribe with one-click right in the app.
Bedeutet: Wählt der Kunde den Weg über den App Store zum ‚In-App‘-Kauf, behält Apple für die Abwicklung der Transaktionen seinen 30-Prozent-Anteil ein. Das ‚In-App‘-Angebot muss identisch oder (preislich) besser aufgestellt sein, wie ein Abo außerhalb des App Stores. Den Publisher wird zugestanden, Abonnements auf ihrer Webseite weiter zu verkaufen und diese in der iPad- oder iPhone-Anwendung zu verwenden. So kann beispielsweise eine bestehende (Webseiten-)Kundenschaft einen (freien) Zugang zur App erhalten. In diese Transaktionen und das dahinter geschaltete Abo-Modell mischt sich Apple nicht ein und gestattet, dass ein Zugang über die App bereitgestellt bleibt.
Der Publisher trägt Sorge dafür, dass er entsprechende Authentifizierungs-Prozesse in die iOS-Software implementiert. Obwohl die Anbieter von Inhalten ihr Abo-System auch am App Store vorbei mit Kunden abwickeln können, darf kein Link in der Applikation (beispielsweise zur Webseite) bereitgestellt werden.
Kunden, die per ‚In-App‘-Kauf bezahlen, entscheiden eigenständig darüber, ob sie dem Anbieter der Inhalte ihre persönlichen Nutzerdaten wie Namen, E-Mail-Adresse und Postleitzahl bereitstellen möchten.
Harte Vorgaben, die allerlei Geschrei auslösen werden. Die Inhaltsanbieter werden nicht in der Lage sein, den an Apple abzutretenden 30-Prozent-Anteil auf die Kunden umzulegen. Das ‚In-App‘-Angebot muss „identisch oder besser“ ausfallen, als das Abonnement außerhalb des App Stores.
Diese zweigleisige Schiene, die Apple damit fährt, zeichnete sich bereits ab. Wie die Auswirkungen und Reaktionen der Verlagshäuser ausfallen, bleibt mit Spannung abzuwarten. Ebenso aufregend (und noch ungeklärt): Was machen iBooks-Konkurrenten wie das Amazon Kindle oder der Netflix-Filmverleih zukünftig?