Vodafone informiert Partneragenturen über „Kunden mit iPhone Kaufabsicht“

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Vodafone informiert am heutigen Tag seine Partneragenturen, dass ein iPhone-Verkauf über externe Vertriebsstellen wieder möglich ist.

Ab 22.01.2010 können Sie Ihre Kunden, die trotz intensiver Beratung auf eine alternative Hardware, ein iPhone wünschen und eine SuperFlat Internet SimOnly oder SuperFlat Internet Allnet SimOnly haben, an einen externen Vertriebspartner weiterleiten.

Das dreiseitige Dokument führt dabei a) http://www.telcoland.de b) http://www.next-click.de/ und c) http://www.handyfuchs.de/ als Bezugsquellen auf. Diese Vertriebspartner übernehmen die Service- und Garantieabwicklung der Hardware. Vodafone weist seine Agenturen in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, das diese ihre Kunden darüber informieren müssen, das „Vodafone das iPhone nicht selbst verkauft“.

„Das Angebot darf nur auf Nachfrage des Kunden erfolgen“. Die vorgegebenen Sprach- und Prozessregelungen deuten auf keine juristisch eindeutig geklärte Sachlage hin:

Buchung der Artikelnummer 00900301 (Bezeichnung: HW EXTERN SONDER). Die Artikelnummer ist mit 0,- € bepreist. Mittels dieser Buchung wird Ihr Kunde an den externen Vertriebspartner weitergeleitet. Drucken Sie den Beleg aus und vernichten Sie diesen, ohne ihn an Ihren Kunden auszuhändigen. Die Buchung ist nur aus systemischen Gründen notwendig.

(Hervorhebung von mir)

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T-Mobile und Vodafone befinden sich in langjährigen Rechtsstreitigkeiten, die bereits mit der iPhone-Einführung in Deutschland begannen. Damals ging Vodafone mit einer einstweiligen Verfügung gegen die exklusive iPhone-Bindung bei T-Mobile vor und scheiterte.

Mitte Juli 2009 startet Vodafone für „iPhone-Interessenten“ einen Verkauf der Apple-Hardware über sogenannte Partneragenturen und teilte intern die entsprechenden Gesprächsleitfäden mit. T-Mobile erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung um diese Verkäufe zu unterbinden, die gegen die Exklusivpartnerschaft verstoßen sollen.

Ende 2009 startet auch der Mobilfunkanbieter O2 den iPhone-Verkauf für „ausgewählte Bestandskunden„.

Es darf davon ausgegangen werden, das uns die juristischen Scharmützel bis zur Auflösung der exklusiven Partnerschaft zwischen Apple und T-Mobile (eventuell in diesem Jahr) weiter beschäftigen.