Nichts ist sicher

Herrlich, wie gerade die Presselandschaft auf den Medienexpress der ‚Online-Schnüffelei‘ bei Smartphones aufspringt.

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Was war passiert?

Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Online-Durchsuchung soll offenbar auch Daten von internetfähigen Mobilgeräten wie Blackberry, PDA und iPhone erfassen. Das hat die Bundesregierung nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post jetzt erstmals offiziell bestätigt. „Das Bundeskriminalamt wird auf der Grundlage geltenden Rechts künftige Entwicklungen im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik ausrichten“, zitiert die Zeitung aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Düsseldorfer FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz. Zugleich verweigerte die Bundesregierung die Veröffentlichung von Einzelheiten der neuen Regelung. Eine detaillierte Auskunft würde den „erfolgreichen Einsatz“ der Software gefährden, heißt es in der Stellungnahme. „Das ist eine neue Qualität der Online-Durchsuchung“, kritisiert die Abgeordnete Piltz gegenüber der Zeitung. Das BKA arbeitet seit einiger Zeit an einer Software, um Rechner ausspionieren zu können. Diese muss voraussichtlich aber vor Ort auf dem Rechner des zu Überwachenden installiert werden.

Schnüffelblog

Falls das bislang unklar war: Die geplante ‚Online-Durchsuchung‘ hat bereits von Beginn an das Wort ‚informationstechnische Systeme‘ in den Mittelpunkt gerückt und nicht allein von Computern gesprochen. Schön, das jetzt einigen Leuten klar wird, das dieser Begriff angefangen vom Smartphone über elektronisches Spielzeug bis hin zu Kühlschränken mit Ethernet-Anschluss reicht.

Wenn ich eine Position im Bundesverfassungsgericht bestreiten würden, käme ich mir von der Politik grob verarscht vor. Da setzt man sich zusammen und beschließt Ende Februar, das der „heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme (die Online-Durchsuchung) das Persönlichkeitsrecht verletzt“, und dann wird weiter gemacht wie zuvor.

Fazit: Mehr Steuergelder für den iPhone-Hack!

Hier noch einmal die Pressemitteilung für alle Politiker: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetzt NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig

Disclaimer: Der Artikel der Rheinischen Post liegt mir nicht im Original vor. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung umfasst nicht das Wort ‚iPhone‘. Ich bezweifele stark, das die von der Bundesregierung beauftragte IT-Stelle die technischen Fähigkeiten aufbringt ein iPhone ‚abzuschnabeln‘.