Telekom muss über Netlock informieren
Das Landgericht Bonn hat der Telekom untersagt, das iPhone 5 ohne Hinweis auf die Existenz einer SIM-Lock-Sperre oder eines Netlocks zu bewerben.
Es bleibt eine leichte Hoffnung, dass die geforderte Transparenz zu einer Abwendung der unnützen Netzsperre führt – auch bei Vodafone.
Eine klitzekleine Fußnote, wie sie jetzt als scheinbares Resultat der Einstweiligen Verfügung die iPhone-Webseite der Telekom schmückt, kann nicht ernsthaft als akzeptables Ergebnis durchgehen.