Dev-Team veröffentlicht iPhone 3G/3GS-Unlock unter iOS 4.2.1

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via caniunlock.com

In Version 1.2 schaltet der Software-Unlock ‚ultrasn0w‘ die Baseband-Versionen 04.26.08, 05.11.07, 05.12.01, 05.13.04 (iPhone 3G/3GS) sowie 01.59.00 (iPhone 4 / iOS 4.0.2) frei. Neu hinzu kommt die Version 06.15.00, die der iPad-Firmware 3.2.2 entstammt. Das Dev-Team nutzt eine bereits bekannte Schwachstelle („AT+XAPP“), um die iPad-Baseband in ein iPhone 3G/3GS einzuspielen und darüber die Netzanbieter-Ungebundenheit unter iOS 4.1/4.2.1 zu erlangen.

Obwohl die technische Möglichkeit der iPad-Baseband im Apple-Telefon eine durchaus perfide Faszination besitzt, kann bei klarem Verstand keine Empfehlung dafür ausgesprochen werden.

Ohne eine Möglichkeit des Baseband-Downgrades beraubt man sich für jegliche Garantiefragen einer soliden Argumentationsgrundlage. Aber es kommt noch besser lustiger: Gleichzeitig lassen sich (vorerst) keine unmodifizierten (offiziellen) Firmware-Updates mehr aufspielen. Es ist immer eine selbsterstellte PwangeTool-Firmware notwendig. Das könnte sich in Zukunft ändern, wenn Apple eine neuere Baseband-Versions für die ‚alten‘ Geräte veröffentlicht. Darauf zu vertrauen, bedarf jedoch (mindestens) einer Portion ‚Mut‘.

  • There is no way to come back down from 06.15, and there’s no hiding the baseband version from Apple. You’ll be voiding your warranty in a very obvious way.
  • If some future baseband comes out with a critical fix, you won’t be able to update to it if it remains down in the 05.xx sequence (then again, you wouldn’t update to it if you wanted to keep your unlock anyway).
  • Starting with FW 4.2.1 if you have 06.15 on your iPhone you won’t ever be able to restore to stock firmware (it will fail). You’ll need to only restore to custom IPSWs.
  • via blog.iphone-dev.org

    Die Aktualisierungen der Software-Werkzeuge redsn0w in Version „0.9.6b5“ und PwnageTool als „4.1.3 Unlock Edition“ stehen mittlerweile zum Download.

    Nochmal: Jeder 3G- und 3GS-Besitzer, der eine ältere Firmware-Version mit funktionierendem Software-Unlock besitzt und auf die Funktionsfähigkeit des Telefons angewiesen ist, sollte zumindest darüber nachdenken, ab welchem Zeitpunkt sein Gerät (eventuell) offiziell vom Simlock zu befreien ist.