iPhone-Jailbreak keine Urheberrechtsverletzung mehr

Seit Beginn dieser Woche ist ein iPhone-Jailbreak in den USA keine Urheberrechtsverletzung mehr. Der amerikanische ‚Library of Congress‚ stellte den vollständigen Dateizugriff sowie Mobilfunkanbieter-Unlock für die private, nichtkommerzielle Nutzung auf dem Apple-Telefon unter die „Fair-Use“-Klausel des Digital Millennium Copyright Act.

Unter die periodisch überprüfte Regelung des 1998 beschlossenen Gesetzes fällt in diesem Jahr, neben dem Umgehen der digitalen Rechteverwaltung für DVDs, Videospiele und E-Books, auch das iPhone. Die US-Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation bemühen sich seit mehreren Jahren um diese Gesetzes-Erweiterungen. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, verharrt Apple weiter auf dem Standpunkt, dass die Aufhebung der Zugriffsbeschränkung das Gerät „instabil und unzuverlässig machen“ und „zu einem Garantieverlust führen können„. Zu bemerken bleibt: Von einer uneingeschränkten Legalisierung kann keine Rede sein.

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Gravierende Änderungen für die alltägliche Praxis sind jedoch ohnehin nicht zu erwarten. Cupertino hat keinerlei Verpflichtung, die Jailbreak-Methoden zu unterstützen. Ganz im Gegenteil: Im ‚Katz-und-Maus‘-Spiel, wie es Steve Jobs einmal so schön betitelte, wird sich Apple weiterhin kontinuierlich darum bemühen, die für den Jailbreak ausgenutzten Schwachstellen, auszubessern.

Die neuen Regelungen sind unzweideutig begrüßenswert, schon alleine um die rechtliche Grauzone zwischen Praxis und Theorie zu definieren. Nichtsdestotrotz: Mit den neuen iOS-4-Hintergrundprozessen und der Anpassbarkeit des Designs inklusive Programm-Ordnern, fliehen die guten Argumente für einen Jailbreak wie Fliegen vor der Fliegenklatsche. Zumindest ist dies meine ganz persönliche Erfahrung. Mit der Einsparung von ‚Backgrounder‘ oder ‚Winterboard‘ bleibt (für mich) lediglich die Cydia-Software ‚DisplayOut‚ von Interesse, welche ich für die Erstellung von Anwendungs-Videos (am iPad) benutze. Das direkte Abgreifen der bewegten Bildschirminhalte vermittelte zum Teil einen besseren Eindruck des Programms, als das reine Abfilmen des Bildschirms.

Bedauerlicherweise rückt immer wieder die Diskussion sowie dessen praktische Anwendung – in unbekanntem Ausmaß – um das immaterielle Erschleichen von Software – in den Jailbreak-Zusammenhang. Unrühmlich schmückte sich ‚Cult of Mac‚ am gestrigen Dienstag mit einer entsprechenden Anleitungen, wie man App-Store-Entwicklern ihre Einkünfte mopst.

Welche Entwicklungsrichtung die Jailbreak-Szene in den nächsten Jahren einschlägt, wenn das Apple-Telefon auch in den USA und Deutschland bei mehreren Mobilfunk-Anbietern verfügbar wäre, bleibt abzuwarten. Die ‚Sim-Sperre‘ ist sicherlich ein häufiger Grund für die Dateisystem-Frickelei sowie Motivations-Antrieb zum Aufspüren von digitalen Schlupflöchern.

Ungeachtet dessen sei auch an dieser Stelle noch einmal angemerkt, dass das Apple-Telefon ohne die fleißigen Bemühungen der inoffiziellen Entwicklerteams sicherlich nicht dort wäre, wo es heutzutage ist. Kleine Softwarekonzepte zu „Copy-and-Paste„, „Ordnern“ oder „Multitasking„, die über Cydia und Co. Verbreitung erlangten, beeinflussten die daran anschließende Apple-Integration.