[tipp] Bezahl-Apps auf weiteren Computern

Ich hatte heute (seit langer Zeit wieder einmal) einen sehr netten Telefonkontakt, welcher in den iPhone-Anfangszeiten über dieses Weblogs entstand, und einen wahren Apple-Enthusiasten hervorgebracht hat. Seine Sympathie geht mittlerweile sogar soweit, dass er für sein mit Sicherheitskameras überwachtes Firmengelände, eine 700 €-teure iPhone-Applikation erwarb.

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-> iTunes Download-Link

iRa, ein Programm aus den Lextech Labs, ermöglicht dabei die Betrachtung und Kontrolle von IP-basierten Überwachungssystemen. Dem persönlichen Erfahrungsbericht, der mir heute am Telefon dazu erzählt wurde, entnehme ich neben schierer Begeisterung, dass seine PTZ-Kameras komfortabel anzusteuern sind. Er ist begeistert, weiß jedoch auch, das diese Spielerei mit spezieller Konfiguration bereits im mobilen Safari möglich war, und das solch eine finanzielle Ausgabe ein kleinwenig verrückt ist…

Aber darum soll’s jetzt nicht gehen.

Es tat sich die Frage auf, ob das verwandte Familienmitglied, welches ebenfalls im Unternehmen die Zügel in der Hand hält, auch diese gekaufte Applikation an dessen eigenem iPhone benutzen kann?

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Ich musste das erst selbst ausprobieren.

Wenn man seinen eigenen iTunes-Account auf einem ‚fremden‘ Rechner anmeldet, dürfen die bereits gekauften Applikationen noch einmal kostenlos heruntergeladen werden.

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Diese, im AppStore ‚geshoppten‘ Programme, kommen mit einem – für DRM-Verhältnisse – recht freizügigen Regelwerk daher: Man darf bis zu fünf eigene Computer ‚autorisieren‘, die euch bereits erworbene Programme (wie erwähnt) noch einmal kostenlos laden lässt und dann auf weitere Endgeräte spielt. Auch nach dem Zurückstellen auf den ursprünglichen iTunes-Account, wird weiterhin problemlos synchronisiert.

Gegenüber den sehr engen Grenzen für DRM-Musik, ein – wie ich finde – sehr akzeptables und praxisnahes Vorgehen*.

* Der Vollständigkeit halber sei natürlich darauf hingewiesen, dass diese digitale Bewegungsfreiheit eine Diskussion im Kontext der beliebten ‚Privatkopie für urheberrechtlich geschützte Werke‘ anzetteln könnte.